Medienpreis der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew e.V.
für Publikumsjournalisten

Ziel der Ausschreibung

Mit dem Journalistenpreis der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew e. V. (DVMB) sollen Publikumsjournalisten aus allen Mediengattungen ausgezeichnet werden, die durch Arbeiten außergewöhnlicher Qualität und Kreativität dazu beitragen, das Bewusst-sein der Öffentlichkeit für die Erkrankung Morbus Bechterew zu schärfen. Der Preis soll Journalisten zur Auseinandersetzung mit der Krankheit anregen und die breite Öffentlichkeit über die oftmals beeinträchtigte Lebenssituation Betroffener aufklären.

Flyer Medienpreis DVMB e.V.
Ausschreibung Medienpreis

Inhalt der Beiträge

Es können sowohl Beiträge eingereicht werden,  die sich mit dem Leben Betroffener und den  Auswirkungen der Krankheit auf eine „normale“ Lebensführung auseinandersetzen, als auch solche, die sich mit Fortschritten aus der medizinischen Forschung und Therapie befassen. Besonderer Wert wird auf sorgfältig recherchierte Beiträge gelegt, die sich dem Thema allgemein verständlich widmen.


Teilnahmebedingungen

Eingereicht werden können unabhängige Berichte, Reportagen oder Kommentare aus Printmedien, dem Hörfunk oder Fernsehen sowie anderen elektronischen Medien. Die in Druck- oder Onlinemedien erschienenen Beiträge dürfen eine Mindestlänge von 2.000 Zeichen nicht unterschreiten. TV- und Hörfunkbeiträge wer-den ab einer Länge von 90 Sekunden akzeptiert. Die eingereichten Beiträge dürfen zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Mai 2011 erstmals in deutschen Publikumsmedien veröffentlicht worden sein, die der allgemeinen Öffentlichkeit jederzeit zugänglich sind. Ausgeschlossen sind Artikel aus Kunden- und Mitarbeiterzeitschriften und Verbandspublikationen sowie bereits prämierte Arbeiten. Jeder Teilnehmer darf nur eine journalistische Arbeit einreichen. Das Urheberrecht bleibt bei den Teilnehmern. Die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e. V. sowie die Partner sind im Falle einer Prämierung  zur Veröffentlichung des Beitrags in ihren Medien berechtigt. Die Gewinner erklären sich bereit, an  der Preisverleihung in München teilzunehmen. Falschangaben führen zum Ausschluss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ausschreibung Medienpreis