
Auf unserer Corona-Seite möchten wir Sie zukünftig über den ganz aktuellen Stand der wissenschaftlichen und politischen Empfehlungen und Entscheidungen sowie über weiterführende Informationen mit Verlinkungen zu empfehlenswerten und interessanten Videos, Webseiten, Handlungsempfehlungen etc. infomieren.
Hinweise zur Impfung gegen COVID-19 für Rheuma-Betroffene
Derzeit, sind in Deutschland 5 Impfstoffe zugelassen:
- Impfstoff der Firma Pfizer/BioNTech
- Impfstoff der Firma Moderna
- Impfstoff der Firma AstraZeneca
- Impfstoff der Firma Johnson & Johnson
- Impfstoff der Firma Novavax/Nuvaxovid
Die Immunsuppression sollte zum Zeitpunkt der Impfung so gering wie möglich sein. Allerdings sollen Betroffene auf keinen Fall für die Impfung ihre Basistherapie absetzen oder verändern. Als Ausnahme gilt die Gabe von Substanzen, die langanhaltend wirksam die Immunantwort der B-Zellen stören, also Rituximab. Für Betroffene, die diesen Wirkstoff bekommen, sollte der Rheumatologe gemeinsam mit dem Betroffenen über eine Therapiepause oder eine Umstellung auf alternative Therapien erwägen oder einen mindestens 4- besser 6-monatigen Abstand zwischen Rituximab-Gabe und Impfung einhalten.
Laut Zulassung soll die Impfung, abhängig vom verwendeten Impfstoff, zweimal im Abstand von 3-6 Wochen bei BioNTech/Pfizer, 4-6 Wochen bei Moderna bzw. bei Verwendung des Impfstoffes von AstraZeneca von 9-12 Wochen erfolgen und bei Johnson & Johnson ist nur eine Impfdosis erforderlich. Ganz wichtig ist: auch nach erfolgter Impfung muss ich mich an die gegebenen Hygienevorschriften halten!
Gehöre ich als Betroffener zur Risikogruppe?
Die Erkrankung Morbus Bechterew an sich führt gemäß heutiger Datenlage nicht zu einem erhöhten Covid-19-Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko. Dennoch gehören Morbus Bechterew-Betroffene zur Risikogruppe. Wer ist besonders gefährdet für einen schweren Verlauf?
- Schwere Krankheitsverläufe treten häufiger ab einem Alter von 50 bis 60 Jahren auf, dabei steigt das Risiko mit dem Lebensalter stetig an.
- Nach bisheriger Einschätzung des Robert-Koch-Instituts haben Patienten mit Autoimmunerkrankungen, z. B. entzündlichem Rheuma, oftmals ein geschwächtes Immunsystem (z. B. durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie Kortison) und unterliegen daher generell erst einmal einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie weist aber darauf hin, dass Menschen mit Rheuma demnach weder ein erkennbar erhöhtes Risiko haben, an Covid-19 zu erkranken, noch dafür, einen besonders schweren Verlauf der Erkrankung zu erleiden. Auch die Einnahme immunsupprimierender Medikamente scheint – mit wenigen Ausnahmen - kein wesentlicher Risikofaktor zu sein.
- Raucherinnen und Raucher haben ein erhöhtes Risiko auf einen schweren Verlauf.
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, vor allem bei Erkrankungen des Herzens, der Lunge, der Niere, bei chronischen Lebererkrankungen, hoher Blutdruck, Diabetes, wahrscheinlich auch starkes Übergewicht und Krebs haben ein erhöhtes Risiko auf einen schweren Verlauf. Bei Zusammentreffen von Grunderkrankungen und höherem Alter erhöht sich das Risiko weiter.
Welchen Stellenwert hat die Therapie entzündlicher Rheumaerkrankungen?
- Bei Zeichen einer Infektion sollten Menschen mit erhöhtem Risiko frühzeitig telefonisch mit dem Hausarzt Kontakt aufnehmen, nicht direkt in die Praxis gehen.
- Immunsuppressiva (z.B. Kortison, Methotrexat, Biologika, JAK-Inhibitoren) sollten keinesfalls ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt abgesetzt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie warnt ausdrücklich vor dem eigenmächtigen Absetzen der Therapie. Eine aktive, unbehandelte entzündliche Rheumaerkrankung ist in der Regel gefährlicher für eine Ansteckung mit einer Viruserkrankung als ein mit immunsuppressiven Medikamenten gut eingestelltes entzündliches Rheuma. Würde nach dem Absetzen ein Schub erfolgen, könnte sogar eine Erhöhung der immunsuppressiven Therapie und insbesondere der Kortisondosis nötig werden, was das Immunsystem ungünstig beeinflusst.
- Sollte eine Infektion bei Betroffenen mit entzündlichen rheumatischen Erkrankungen festgestellt werden, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Rheumatologen auf, um zu besprechen, wie die Therapie verändert werden muss, etwa wenn eine Corona-Infektion mit absehbar schwerem Verlauf vorliegt.
- Rheumapatienten, die über längere Zeit (z.B. mehr als einen Monat) Kortison einnehmen, verlieren die Fähigkeit, auf eine Stress-Situation wie eine Infektion mit dem Corona-Virus ausreichend zu antworten. Dies gilt insbesondere, wenn Fieber, eines der wichtigsten Symptome der Corona-Infektion, auftritt. Die Nebennierenrinde ist durch die lange Kortison-Therapie ruhiggestellt. Sie kann nicht ausreichend durch Produktion von Kortisol reagieren, das kann gefährlich werden. Diese Patienten brauchen dringend den Rat ihres Rheumatologen oder den Rat eines Endokrinologen (Hormonspezialist). Auf keinen Fall darf das Kortison ohne Rücksprache abgesetzt werden.
Welche Informationen sind für Menschen mit einer rheumatischen Erkrankung noch wichtig?
Unabhängig vom Coronavirus sollten Betroffene sich gegen Pneumokokken (bestimmte Erreger schwerer Lungenentzündungen) und Influenza-Grippe impfen lassen. Es gibt Hinweise, dass Menschen mit Grippeschutzimpfung sich seltener mit SARS-CoV-2 infizieren.
Die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew hält Besonnenheit im Umgang mit der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 für wichtig und stellt Informationen für Betroffene bereit, die helfen sollen, das Geschehen und eine mögliche individuelle Gefahr einzuschätzen. Dabei orientiert sie sich an den Informationen der öffentlichen Stellen (Robert Koch-Institut, Bundesministerium für Gesundheit, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, STIKO).
Neben einer individuellen Gefährdung entsteht durch eine ungebremste Verbreitung des Virus vor allem die Gefahr, dass das Gesundheitssystem überlastet wird und die Versorgung der Kranken nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew unterstützt daher alle Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Verbreitung des Virus zu begrenzen. Davon profitieren in besonderer Weise die Menschen, die ein Risiko für schwerere Verläufe der Erkrankung haben; dazu gehören auch viele Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen.
- Schutzimpfungen gegen COVID-19 und Entlassmanagement in Krankhäusern G-BA (ab 6.4.2023)
- Beschluss der STIKO zur 25. Aktualisierung der COVID-19-Impfung (25.5.2023)
- Longcovid-Info BZgA
- Covid-19-Erkrankungen: Hilfe von der BGW
- Interview mit Herrn Dr. Thomas Langenegger zum Thema Impfungen beim Morbus Bechterew Patienten unter Biologika-Therapie
- Bewegungsübungen für zu Hause von der Schweizerischen Vereinigung SVMB (Herzlichen Dank dafür!)
- Unser Gymnastikkalender zum Kauf über den Shop
- Gymnastikübungen auf unserem Youtube-Kanal