Als Patientenvertreter im „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (G-BA)

Von Reinhard Dralle, Buchen (Odenwald), ehemaliges Mitglied des DVMB-Bundesvorstands

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens wurde im Jahr 2004 die Patientenbeteiligung im „Gemeinsamen Bundesausschuss“1 der Ärztevertreter und Krankenkassen (G-BA) eingeführt. Damals war ich Mitglied des DVMB-Vorstands. Die DVMB ist als Mitglied des Deutschen Behindertenrats berechtigt, sachkundige Personen als Patientenvertreter zu benennen. So wurde ich 2005 Patientenvertreter beim Gemeinsamen Bundesausschuss im Unterausschuss Bedarfsplanung. Mit der Zeit kamen auf mich noch weitere ehrenamtliche Tätigkeiten als Patientenvertreter im Landesausschuss, erweiterten Landesausschuss, im Berufungsausschuss für Ärzte und im Sektorenübergreifenden Landesausschuss dazu.
Meine Tätigkeit begann ich unbedarft. Zunächst wusste ich nur grob, was auf mich zukam. Aber die Aussicht, in irgendeiner Form beratend meine Erfahrungen im Umgang von Betroffenen einbringen zu können, reizte mich. Außerdem war ich zu dieser Zeit bereits in der Altersteilzeit. So kam mir diese Tätigkeit nicht ungelegen.

Der Gesetzgeber benannte in einer Richtlinie die Aufgaben der Patientenvertreter in den jeweiligen Gremien, sei es in den Unterausschüssen beim G-BA oder in den Bundesländern. Demnach steht den Patientenvertretern in diesen Ausschüssen ein Mitberatungsrecht zu, zusätzlich beim G-BA noch ein Antragsrecht, allerdings kein Stimmrecht.
Am Anfang meiner Tätigkeit beäugte man uns recht kritisch, aber im Laufe der Zeit ist daraus ein respektvoller Umgang geworden. Die Anzahl der Patientenvertreter in den einzelnen Ausschüssen ist jeweils gleich hoch wie die der jeweiligen Mitglieder der Krankenkassen und der ärztlichen Selbstverwaltung.
Ziel der Bedarfsplanung ist es, eine bundesweit ausgewogene haus- und fachärztliche Versorgung zu sichern. lm Unterausschuss Bedarfsplanung geht es zur Zeit vor allem darum, die Bedarfsplanungs-Richtlinie so auszugestalten, dass sie zur Steuerung der Nachbesetzung von Arztpraxen in strukturschwachen Gebieten dienen kann. Sie wird dann angewendet im Landesausschuss, im Zulassungsausschuss und im Berufungsausschuss.

Um einen Einblick in diese Thematik zu geben, schult der G-BA in regelmäßigen Abständen die ,,Neuankömmlinge“. Eine Stabsstelle für Patientenbeteiligung unterstützt uns bei unserer Arbeit. Wünschenswert wäre dies ebenfalls auf Landesebene, bislang verliefen die Gespräche — auch wegen der Kosten — allerdings ohne Erfolg.
Bereits vor den Sitzungsterminen werden den Teilnehmern die Unterlagen zu den Besprechungspunkten übersandt. Dann ist Eigeninitiative angesagt, sich mit der Materie vertraut zu machen. Vor den Sitzungen besprechen wir Patientenvertreter die anstehenden Tagesordnungspunkte, um Konsens zu erzielen und mit einer Meinung aufzutreten.
Mein früherer Beruf hatte mit meiner Tätigkeit als Patientenvertreter nichts zu tun. Aber mir gefällt meine jetzige Aufgabe, und ich kann Interessierten nur raten, ihre Kenntnisse aus der Selbsthilfe in die Gremien einzubringen. Zeit und Interesse sind erforderlich, aber es macht auch Freude, an der Schaffung eines Gesundheitswesens mitzuarbeiten, das allen einen gleichberechtigten Zugang bietet.

Für meine ehrenamtliche Tätigkeit erhalte ich eine Aufwandsentschädigung, auch Kosten für Übernachtungen und Transportkosten bekomme ich nach den gesetzlichen Regelungen erstattet. Voll berufstätigen Patientenvertretern werden Lohn- und Gehaltsausfälle erstattet.
Laut Gesetz sollen mindestens 50 % der Patientenvertreter Betroffene sein. Leider hat sich der Anteil zu Ungunsten der Betroffenen verändert. Wir brauchen dringend neue Aktive, die durch ihre Mitwirkung hier wieder eine Angleichung erzielen.

1) Der „Gemeinsame Bundesausschuss“ (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.


Anschrift des Verfassers: Wartturmshöhe 8, 74722 Buchen
Quelle: Gesundheitspress vom Gesundheitstreffpunkt Mannheim

Beim G-BA sind in den verschiedenen Ausschüssen ca. 250 Patientenvertreter engagiert. Es werden dringend weitere Aktive gesucht. Bitte melden Sie sich bei der DVMBGeschäftsstelle!

Bild: Reinhard DRALLE (DVMB), Ursula HELMS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur
Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, NAKOS) und Ursula FAUBEL (Deutsche Rheuma-Liga) vor einer Ausschusssitzung in Berlin.

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