Am Arbeitsplatz
Grundsätzlich ist Morbus Bechterew wie jede chronische Erkrankung mit dem Risiko einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit verbunden. Eine bedarfsgerechte Unterstützung im Arbeitsumfeld kann die Arbeitsfähigkeit jedoch bei den meisten Menschen mit Morbus Bechterew langfristig erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitsplatz körperlich nicht zu belastend ist und bei sitzender Tätigkeit eine aufrechte Haltung durch einen individuell passend eingerichteten, ergonomischen Arbeitsplatzermöglicht wird. Auch ein Zuviel an Stress kann neben schwerer körperlicher Arbeitund einer ungünstigen Sitzhaltung einen Schub auslösen und die Prognose ungünstig beeinflussen. Mit seinen Kräften gut hauszuhalten und für notwendige Ruhepausen zu sorgen, ist deshalb wichtig.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über eine Morbus-Bechterew-gerechte Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes. Oft helfen schon kleine organisatorische Veränderungen wie die Vermeidung längerer Verrichtungen in vornübergebeugter Körperhaltung, angepasste Sitzmöbel, eine angepasste Arbeitshöhe bzw. ein Steh-Sitz-Arbeitstisch. Achten Sie auf eine gesunde Pausengestaltung. Von großer Hilfe kann es sein, mittags 10 bis 20 Minuten lang ganz flach zu liegen, damit sich die Wirbelsäule wieder gerade richtet.
Können Sie Ihre Arbeit auch in wechselnden Körperhaltungen – sitzend, stehend und gehend - verrichten? Lassen sich Kälte, Erschütterungen oder einseitige Belastungen wie schweres Heben umgehen? Ist eine innerbetriebliche Umsetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer körperlicher Beanspruchung möglich? Lässt sich Ihr Arbeitsbeginn, z.B. wenn Sie unter Morgensteifigkeit leiden, zeitlich nach hinten verschieben?Können Sie Stunden reduzieren? Das Sozialgesetzbuch fordert eine bedarfsgerechte Unterstützung ausdrücklich von Arbeitgeberseite.
Falls Ihre Tätigkeit völlig ungeeignet ist: Sprechen Sie darüber mit Ihrem Arzt. Er, der Betriebsarzt oder das Integrationsamt können Sie beraten, wie Sie zu einer geeigneteren Tätigkeit wechseln können. Die Unterstützung für die Erhaltung von Arbeitskraft und Beschäftigung ist vielfältig gesetzlich geregelt. Welche Ansprüche bestehen und umgesetzt werden können, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.