Allg. Geschäftsbedingungen für Online-Seminare der DVMB



Stand: November 2022

 

I. Anmeldung und Bestätigung

  1. Verbindliche Anmeldungen für Schulungen und Seminare sind schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V.  zu richten. Unverbindliche Reservierungen werden nur in Ausnahmefällen, nach Absprache, akzeptiert.
  2. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch die DVMB zustande.
  3. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Falls der Kurs bereits ausgebucht ist, wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert.
  4. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für interne Zwecke elektronisch gespeichert.
     

II. Preise

  1. Es gelten die Preise gemäß der jeweiligen Ausschreibung.
  2. Alle übrigen Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Schulung, insbesondere Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind im Preis inbegriffen.
  3. Soweit der Teilnehmer die Schulungskurse nur zeitweise besucht, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.


III. Zahlungsbedingungen

  1. Der Kurspreis ist bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn vollständig zu entrichten.


IV. Rücktritt

  1. Die DVMB ist berechtigt, bis 5 Tage vor Beginn des Schulungskurses den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn nach Einschätzung der DVMB die Anzahl der Teilnehmer eine wirtschaftliche Durchführung nicht erlaubt.
  2. Die DVMB ist weiterhin berechtigt, ohne eine Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein oder mehrere Referenten verhindert, insbesondere erkrankt sind, oder zwingende technische Gründe, die dem Teilnehmer nachzuweisen sind, einer Durchführung entgegenstehen. Die DVMB wird in diesem Falle einen Ausweich- oder Ersatztermin anbieten.
  3. Im Falle eines Rücktritts gemäß vorstehender Absätze 1 und 2 werden geleistete Zahlungen in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche, beispielsweise auf Schadensersatz oder auf Ersatz getätigter Aufwendungen, sind ausgeschlossen.
  4. Der Teilnehmer kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
  5. Bei einem Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Beginn der Schulungskurse wird von der DVMB ein Kostenbeitrag von 10 € berechnet.
  6. Bei einem Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Schulungsbeginn fallen Stornogebühren von 50% des Schulungspreises an.
  7. Bei jedem späteren Rücktritt bzw. bei Nichterscheinen eines Teilnehmers ist der gesamte Kurspreis zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn ein anderer Schulungstermin vereinbart wird.
  8. Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Dabei fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 € an.
  9. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform. Für die Wahrung der Fristen gemäß vorstehendem Absatz 4 ist der Tag des Eingangs bei der DVMB maßgeblich.


V. Kursinhalte, Termin

  1. Die Kursinhalte werden der jeweiligen Veranstaltung angepasst. Die DVMB behält sich das Recht vor, Schulungsinhalte zu modifizieren und weiterzuentwickeln.
  2. Die DVMB stellt den Zugang zu Online-Seminaren.


VI. Urheberrechte

  1. Die DVMB behält sich alle Rechte an den Schulungsinhalten und –unterlagen vor.
  2. Jedwede Form der Vervielfältigung, Publikation oder sonstigen Mitteilungen an Dritte, insbesondere für Zwecke eigener Unterrichtsveranstaltungen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die DVMB untersagt.


VII. Durchführung der Schulungen und Seminare

  1. Für den Schulungserfolg übernimmt die DVMB keine Gewähr.


VIII. Haftung

  1. Die DVMB ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für solche Schäden haftbar, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vonseiten der DVMB zurückzuführen sind. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die DVMB nur für typischerweise vorhersehbare Schäden.


IX. Datenschutz

  1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass eine Verarbeitung von persönlichen Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann zulässig ist, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Dies vorausgeschickt erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten gemäß Ziffer 1 Absatz 4.
  2. Dem Referenten werden die relevanten nötigen Daten übermittelt.


X. Gerichtsstand, Nebenabreden, Schlussbestimmung

  1. Diese Vereinbarung unterliegt Deutschem Recht.
  2. Gerichtsstand ist Schweinfurt.
  3. Nach Vertragsabschluss erfolgte Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen unwirksam, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die DVMB und die Teilnehmer sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen.